Nach der bestehenden Trinkwasserverordnung hat der Eigentümer resp. der Besitzer (Der Unternehmer und der sonstige Inhaber) die Trinkwasserinstallation z.B. in einem vermieteten Mehrfamilienhaus („gewerbliche Tätigkeit“) auf den Parameter Legionella spec. im Rahmen einer systemischen Untersuchung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
1. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben für Wasserversorgungsanlage aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird,
2. sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung (>400l) befindet und
3. die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Die systemische Untersuchung gem. UBA entspricht hierbei der einer orientierenden Untersuchung, wie im DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben.
– Wie oft muss eine Trinkwasserinstallation auf Legionellen geprüft werden?
– Wie gefährlich sind Legionellen?
– Wann sterben Legionellen ab?
– Was können Mieter und Vermieter gegen Legionellen tun?
Wer führt Gefährdungsanalysen durch ?
Gefährdungsanalysen – Fachgutachter für Trinkwasserhygiene – Michael Groth