Die Frage, wie oft müssen Trinkwasserinstallationen auf Legionellen überprüft werden, beantwortet die TrinkwV im  §14b(4)2.b).

Eine Überprüfung ist mindestens alle drei Jahre durchzuführen, wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Als „gewerbliche Tätigkeit“ ist die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung
im Rahmen einer Vermietung oder einer sonstigen selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit zu verstehen.

Wer muss eine Trinkwasserinstallation auf Legionellen untersuchen lassen?

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