Das Robert Koch-Institut führt im SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 3.4.2020 Überlebenszeiten auf verschiedenen unbelebten Oberflächen auf.
Laut RKI war eine exponentielle Abnahme nachweisbarer Viren unter allen experimentellen Bedingungen belegbar.
Zu Aerosolen als Übertragungsweg sagt das Robert Koch-Institut, dass zwar SARS-CoV-2-Viren in experimentell künstlich mechanisch produzierten Aerosolen nachgewiesen wurden, diese Aerosole sich aber grundlegend von den hustender/niesender Patienten mit COVID-19 im normalen gesellschaftlichen Umgang unterscheiden.
Für unbelebte Oberflächen, Kupfer, Karton, Plastik und Edelstahl, gibt das Robert Koch-Institut Zeiten an, wie lange Viren auf diesen Oberflächen nachgewiesen werden können.
Laut RKI zeigt SARS-CoV-2 auf glatten Materialien eine höhere Stabilität als auf porösen Strukturen . So wurde beispielsweise in einer Studie unter Innenraumbedingen auf Edelstahl und Plastik bis zu 72 Stunden vermehrungsfähiges SARS-CoV-2 detektiert. Auf Karton konnte vermehrungsfähiges SARS-CoV-2 Virus nur bis zu 24 Stunden nachgewiesen werden.
Wer kann die Gefährdungsbeurteilung durchführen ?
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit können den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen (ASiG §6).