Wie breiten sich Bio-Aerosole aus Verdunstungskühlanlagen aus?
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und auch Nassabscheider bilden eine Quelle für legionellenhaltige Bio-Aerosole, die ein Infektionsrisiko für Menschen darstellen.
Oftmals wird die durch Verdunstungskühlanlagen abgegebene Menge an mit Bio-Aerosol beladener Fortluft unterschätzt. Diese kann unter Umständen mehrere 100.000m³/h betragen.
Abhänging von Temperatur, Luftfeuchte, Windrichtung und Windgeschwindigkeit breiten sich Bio-Aerosole aus und werden mit der Luft mehrere Kilometer weit getragen.
Bislang hatte man einen maximalen Übertragungsweg für Legionellen von rund 3 km als realistisch angesehen. Bei einem durch einen Kühlturm verursachten Legionellenausbruch 2003 in Pas-de-Calais, Frankreich, wurden Reichweiten von 6-7 Kilometern beobachtet.
Um das Risiko einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Bio-Aerosole zu minimieren, wurde die 42. BImSchV als regelnde Verordnung eingeführt. Die Basis für den Umgang einer nachgewiesenen Legionellenkontamination wird im Infektionsschutzgesetzt (IfSG § 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern) geregelt.
Was passiert mit Aerosolen aus Verdunstungskühlanlagen im bebauten Raum?
Im Alltag befinden sich Verdunstungskühlanlagen auf Dächern von Bürogebäuden, Einkaufszentren und Krankenhäusern.
An diesen Aufstellungsorten bildet sich ein Mikroklima heraus, das stark von der umliegenden Bebauung, dem Untergrund, dem Bewuchs und den daraus resultierenden thermischen Eigenschaften, beeinflusst ist.
Die vorherrschende Windrichtung gibt in diesen Fällen nicht immer die wirkliche Ausbreitungsrichtung vor. Vielmehr werden umliegende resp. auch darunterliegende Bereiche, wie z.B. Fensterfronten, RLT-Ansaugungen, Park- und Lagerplätze, in Mitleidenschaft gezogen.
Welche Überlegungen sollten bezüglich der Ausbreitung von Bioaerosolen angestellt werden?
Während der Anlagenplanung oder auch im schon laufenden Betrieb muss das hygienische Risiko in Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden.
Die 42. BImSchV §3(4) schreibt hierzu eine Risikobewertung vor, in der die Risiken hinsichtlich ihrer potenziellen Auswirkungen auf die hygienische Sicherheit und die daraus abzuleitenden Maßnahmen zu erarbeiten sind.
Die VDI 2047 (8.2) nimmt hinsichtlich der Aufstellung von Verdunstungskühlanlagen die Lage von Ansaugöffnungen von RLT-Anlagen nach VDI 6022 in die Betrachtung auf.
Die Risikoanalyse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können z.B. in einer Umfeldanalyse zusammengefasst werden.
Gefährdungsbeurteilung – VDI 2047, VDI 3679