Arbeitsschutz und Unternehmerpflicht

Ein Unternehmen ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sowie für die Minimierung möglicher Umwelteinflüsse verantwortlich. Deswegen obliegt dem Unternehmer auch die Verantwortung für die Durchführung, die Erstellung und die Weiterführung einer Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG §5, BetrSichV §3) hat das Ziel Gefährdungen am Arbeitsplatz und im Weiteren für die Umwelt zu ermitteln, diese zu beurteilen und daraus Schutzziele abzuleiten. Festgelegte Schutzmaßnahmen werden regelmäßig auf deren Wirksamkeit überprüft.

Das Arbeitsschutzgesetz sowie die anwendbaren Verordnungen (BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV) technischen Regeln (TRBS, TRGS, TRBA) geben Hilfestellung in der Umsetzung.

Wichtig sind dabei Eigeninitiative, Kreativität und nicht zuletzt das eigenverant­wortliche Handeln. Jeder Betrieb kann auf die eigene Situation zugeschnittene, praxisgerechte Lösungen entwickeln und diese im Arbeitsaltag umsetzen.

Die Gefährdungsbeurteilung und die daraus erwachsende Dokumentation zeigen den verantwortungsvollen Umgang mit Gefahren und Risiken, die Nachhaltigkeit des Handelns, ernstgenommene Fürsorgepflicht und geben Rechtssicherheit im Schadensfall.

Was beinhaltet der erste Schritt der Gefährdungsbeurteilung?

Abb.: Gefährdungsbeurteilung (Quelle: UV-Bund-Bahn, 2013)

In der Regel beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung sieben Schritte (siehe Abb.) die, unterstützt durch z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, speziell für den Arbeitsbereich und dort anfallende Tätigkeiten erarbeitet wird.

Die Gefährdungsbeurteilung beginnt mit der ganzheitlichen Analyse des Arbeitssystems bzw. Teilen daraus (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Material, individuelle Leistungsvoraussetzungen).

Die Analyse, als erster Schritt, beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Dies kann eventuell im Rahmen einer Begehung erfolgen.

Mit der Begehung verschafft man sich einen groben aber systematischen Überblick über die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Betriebsbereichen. Die Begehung liefert Erkenntnisse für gegebenenfalls vertiefende Gefährdungsermittlungen.

Gefährdungsfaktoren

Gefährdungsfaktoren sind die möglichen Gefahren (Gefahrenquellen), die von eingesetzten Arbeitsmitteln oder der Arbeitsumgebung sowie auch von beteiligten Personen oder Tieren (den Gefahrenquellen) ausgehen können.

Die möglichen gefährlichen Eigenschaften sind in der downloadbaren Liste der Gefährdungsfaktoren zusammengefasst. Die liste kann als eine Orientierungshilfe bei Begehungen oder Beurteilungen dienen.

Wer führt Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen durch?

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Michael Groth – Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Betriebliche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

ArbSchG §3