Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) führt aus, dass im Trinkwasser Krankheitserreger, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen (TrinkwV §5 (1)).
Wann muss eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden ?
Desweiteren hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage bei bekannt werden der Überschreitung des technische Maßnahmenwertes unverzüglich gem. §16 (7) TrinkwV:
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
- eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
- die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
- Aufzeichnungen zu den Maßnahmen zu führen oder führen zu lassen.
Wer führt Gefährdungsanalysen durch ?
Gefährdungsanalysen – Fachgutachter für Trinkwasserhygiene – Michael Groth
Was sind die möglichen Themenschwerpunkte in der Gefährdungsanalyse ?
Allgemeine Angaben zur Trinkwasser-Installation und Vorgeschichte des Objektes:
a) Anzahl und Art der versorgten Wohneinheiten und Entnahmestellen
b) Anzahl der Gebäudenutzer
c) Anlagenart, Hersteller und Baujahr der Trinkwassererwärmungsanlage
d) Anzahl und Größe von Warmwasserspeichern (Parallel- oder Reihenschaltung)
e) Strangschema (Kalt- und Warmwasser)
f) Angaben über Temperaturen in Speicher, Vorlauf und Zirkulation und an den Entnahmestellen
g) Angaben zum Zirkulationssystem (Pumpen in Dauer- oder Temporärbetrieb, hydraulischer Abgleich)
h) Löschwassersysteme, Art der Absicherung gegenüber trinkwasserführenden Systemen
i) Verweis auf einschlägige Dokumente sowie ggf. fehlende Dokumente (Dokumentenprüfung)
j) Angaben über Ergebnisse vormaliger veranlasster Trinkwasseruntersuchungen
k) Angabe zur Dimensionierung der Anlage in Relation zum Warmwasserverbrauch
l) Angaben zu regelmäßigen Wartungen (Betriebstagebuch) und zur Instandhaltungsplanung
Was gibt der technische Maßnahmenwert im Trinkwasser an ?
Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE/ 100ml) im Trinkwasser besteht Handlungspflicht und Maßnahmen sind vom „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation zeitnah zu ergreifen (TrinkwV § 5).
Gleichzeitig besteht die Anzeigepflicht die Überschreitung des Maßnahmenwertes dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen (TrinkwV §16 (1) 1).

Was bedeutet Indikatorparameter?
Im Trinkwasser müssen die festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein (TrinkwV §7 (1)). Dies bedeutet speziell für den Parameter Legionellen nicht mehr als 100 KBE/100ml Trinkwasser.


Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsanalyse und Legionellen
Legionellen im Trinkwasser – Eine Literaturrecherche
Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – UBA 2012