Speziell zur Bestimmnug von Legionellen gem TrinkwV führen Probennahme und Untersuchung nur akkreditierte und nach § 15 Abs. 4 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen durch.
Externe Probennehmer müssen in das Qualitätsmanagementsystem des Laboratoriums eingebunden sein (siehe DIN EN ISO/IEC 17025 und Erläuterungen dazu in der entsprechenden DAkkS-Regel 71 SD 4 0119).
Die Probenahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458 Tabelle 1, Zweck b.
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