Speziell zur Bestimmnug von Legionellen gem TrinkwV führen Probennahme und Untersuchung nur akkreditierte und nach § 15 Abs. 4 TrinkwV zugelassene Untersuchungsstellen durch.

Externe Probennehmer müssen in das Qualitätsmanagementsystem des Laboratoriums eingebunden sein (siehe DIN EN ISO/IEC 17025 und Erläuterungen dazu in der entsprechenden DAkkS-Regel 71 SD 4 0119).

Die Probenahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458 Tabelle 1, Zweck b.

Probenahme – Sie suchen einen Probenehmer?

Nehmen Sie Kontakt auf: info@groth.expert

Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung – Probennahme, Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses, UBA 2018