Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich der Probennahmen dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden (TrinkwV Abschnitt 8). Das gilt auch für die Bestimmung von Legionellen gem. TrinkwV
Externe Probennehmer müssen in das Qualitätsmanagementsystem des Laboratoriums eingebunden sein (siehe DIN EN ISO/IEC 17025 und Erläuterungen dazu in der entsprechenden DAkkS-Regel 71 SD 4 0119). Gleichlautend wird dieses in der UBA Empfehlung 12/2018 beschrieben.
Die Probenahme erfolgt nach DIN EN ISO 19458 Tabelle 1, Zweck b.
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