Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme sind spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen zu überprüfen.
Bedingt durch die mögliche Emission legionellenhaltiger Aerosole und dem damit verbundenen erhöhten Risiko einer Legionellen-Infektion, erhalten diese Anlagen mit der 42. BImSchV ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und müssen deswegen alle 5 Jahre überprüft werden.
Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung gemäß Satz 1 nach Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu den nachstehenden Daten fällig:
§14 (1) 1 Alle 5 Jahre muss eine Anlagenprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen durchgeführt werden.
Wer überprüft Verdunstungskühlanalgen und Nassabscheider?
Prüfung gem. §14 42. BImSchV – Nehmen Sie Kontakt auf: info@groth.expert