Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme sind spätestens 5 Jahre nach Inbetriebnahme durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen zu überprüfen.

Bedingt durch die mögliche Emission legionellenhaltiger Aerosole und dem damit verbundenen erhöhten Risiko einer Legionellen-Infektion, erhalten diese Anlagen mit der 42. BImSchV ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und müssen deswegen alle 5 Jahre überprüft werden.

Für bestehende Anlagen ist die erste Überprüfung gemäß Satz 1 nach Inkrafttreten dieser Verordnung bis zu den nachstehenden Daten fällig:

§14 (1) 1 Alle 5 Jahre muss eine Anlagenprüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen durchgeführt werden.

Überprüfungstermine 42. BImSchV

Wer überprüft Verdunstungskühlanalgen und Nassabscheider?

Prüfung gem. §14 42. BImSchV – Nehmen Sie Kontakt auf: info@groth.expert

ö.b.u.v. Sachverständiger Michael Groth – Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – §14 42. BImSchV

Gefährdungsbeurteilung – VDI 2047, VDI 3679

TRBA – Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe