Die TRBA 220 stellt einen Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung auf abwassertechnischen Anlagen und legt grundsätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe fest.

Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen

Abwassertechnische Anlagen bieten Lebensraum für unzählige Bakterien, Viren, Pilze und Endoparasiten.

Um den potentiellen Gefährdungen für Beschäftigte und auch den vielschichtige Tätigkeiten im Bereich der Kläranlage Rechnung zu tragen, wurden in der TRBA 220 technische Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen beschrieben.

Was sind nicht-gezielte Tätigkeiten ?

Die TRBA 220 gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (Kläranlagen) und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.

Was sind relevante Tätigkeiten und Arbeiten auf abwassertechnischen Anlagen ?

Der Begriff der abwassertechnischen Anlage ist in der TRBA 220 etwas weiter gefasst und bezieht Einrichtungen, die der Abwasserableitung, Abwassersammlung, Abwasserspeicherung, Abwasserbehandlung, Faulgasgewinnung, Faulgaslagerung, Faulgasverwendung, Schlammlagerung und der Schlammbehandlung dienen, mit ein.

Die einzelnen Tätigkeiten, wie z.B. Wartung, Reinigung, Beprobung, werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung aufgenommen und deren mögliche Risiken bewertet. Gefährdungsbeurteilung – TRBA 220.

Wer kann die Gefährdungsbeurteilung durchführen ?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen (ASiG §6).

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Michael Groth – Gefährdungsbeurteilung

Wo finden sich die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung ?

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Anforderung aus dem ArbSchG an den Arbeitgeber Gefährdung zu ermitteln und daraus erforderliche Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz abzuleiten.

Weitere Anforderungen ergeben sich z.B. aus der BetrSichV, der BioStoffV und den dazugehörigen technischen Regeln und den Vorschriften der DGUV (DGUV Vorschrift 22 – Abwassertechnische Anlagen).