Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) führt aus, dass im Trinkwasser Krankheitserreger, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen (TrinkwV §6).

Wann muss eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden ?

Wird in einer Trinkwasserinstallation der festgelegte technische Maßnahmenwert (100KBE/100ml) für
den Parameter Legionella spec. erreicht, so hat der Betreiber gem. §51 unter anderem die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Untersuchungen zur Klärung der Ursachen durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der betroffenen Trinkwasserinstallation einschließen.
  • die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.

Wer führt Gefährdungsanalysen durch ?

Gefährdungsanalysen – Fachgutachter für Trinkwasserhygiene – Michael Groth

Was sind die möglichen Themenschwerpunkte in der Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse ?

Allgemeine Angaben zur Trinkwasser-Installation und Vorgeschichte des Objektes (UBA-Auszug):
a) Anzahl und Art der versorgten Wohneinheiten und Entnahmestellen
b) Anzahl der Gebäudenutzer
c) Anlagenart, Hersteller und Baujahr der Trinkwassererwärmungsanlage
d) Anzahl und Größe von Warmwasserspeichern (Parallel- oder Reihenschaltung)
e) Strangschema (Kalt- und Warmwasser)
f) Angaben über Temperaturen in Speicher, Vorlauf und Zirkulation und an den Entnahmestellen
g) Angaben zum Zirkulationssystem (Pumpen in Dauer- oder Temporärbetrieb, hydraulischer Abgleich)
h) Löschwassersysteme, Art der Absicherung gegenüber trinkwasserführenden Systemen
i) Verweis auf einschlägige Dokumente sowie ggf. fehlende Dokumente (Dokumentenprüfung)
j) Angaben über Ergebnisse vormaliger veranlasster Trinkwasseruntersuchungen
k) Angabe zur Dimensionierung der Anlage in Relation zum Warmwasserverbrauch
l) Angaben zu regelmäßigen Wartungen (Betriebstagebuch) und zur Instandhaltungsplanung

Was gibt der technische Maßnahmenwert im Trinkwasser an ?

Beim Erreichen des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE/ 100ml) im Trinkwasser besteht Handlungspflicht und Maßnahmen sind vom „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation unverzüglich zu ergreifen (TrinkwV § 51).

Gleichzeitig besteht die Anzeigepflicht die Überschreitung des Maßnahmenwertes dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen (TrinkwV §51(1)1). In der Regel übernehmen dies die akkreditierten Labore die die Trinkwasseranalyse durchführen (TrinkwV §39(4)).

Pseudomonas aeruginosa, Computer Illustration

Was bedeutet Indikatorparameter?

Im Trinkwasser müssen die festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein (TrinkwV §6(1)). Dies bedeutet speziell für den Parameter Legionellen nicht mehr als 100 KBE/100ml Trinkwasser.

Legionella pneumophila
Trinkwasser Hygienefilter

Weitere Informationen zum Thema Gefährdungsanalyse und Legionellen

Legionellen im Trinkwasser – Eine Literaturrecherche

Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung – UBA 2012