Wieso brauche ich ein Gefahrstoffverzeichnis ?
Ein Gefahrstoffverzeichnis resp. das Führen einer Gefahrstoffliste oder Gefahrstoffkataster ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 GefStoffV), wenn in einem Betrieb gefährliche Stoffe, also Gefahrstoffe, verwendet werden.

Als Gefahrstoff werden alle Stoffe und Gemische bezeichnet, die umweltschädigend, explosiv, oder auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können (§ 2 GefStoffV).
Um Risiken für Beschäftigte zu minimieren und den Arbeitsschutz zu gewährleisten, sollten alle Gefahrstoffe, deren Gefahrenklasse, deren Lagerorte, Einsatzbereiche und Einsatzmengen zusammengefasst in z. B. einer Liste vorliegen. Ein Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter sollte vorhanden sein.
Weiterhin ist das Gefahrstoffverzeichnis die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Anhand der Gefahrenklassen sowie der Sicherheitsdatenblätter können Gefahren identifiziert und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Die Sicherheitsdatenblätter sind die Basis, für die Erstellung der Betriebsanweisungen. Diese sind ein wichtiger Baustein zur Information der Beschäftigten. Ein umfassendes Gefahrstoffverzeichnis stellt sicher, dass Mitarbeitende über mögliche Risiken an ihrem Arbeitsplatz umfassend informiert sind.
Wer erstellt ein Gefahrstoffverzeichnis ?
Wie helfen Ihnen gerne beim Führen und der Aktualisierung Ihres Gefahrstoffverzeichnisses – Kontakt: info@groth.expert
