Internationales Gefahrstoffrecht
Zur Verbesserung der Transportsicherheit, der Verwendung sowie der Entsorgung von Chemikalien wurde auf internationaler Ebene unter Führung der UN das GHS-System (Global Harmonisiertes System) ab 1992 entwickelt. In Europa wurde das einheitliche Globally Harmonised System (GHS) nach einer Übergangsfrist zum 1.6.2021 eingeführt.

Die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie standardisierte Piktogramme, Signalwörter (Gefahr/Achtung) sowie Gefahren- (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) wurden damit weltweit eingeführt.
Europäisches Gefahstoffrecht – CLP-Verordnung
Auf EU-Ebene regelt die CLP-Verordnung den Umgang mit Chemikalien. Durch die CLP-VO werden einheitliche Gefahrenkennzeichnung und sichere Verpackung gemäß Globally Harmonized System (GHS) sichergestellt. Als EU-Verordnung gilt die CLP-VO unmittelbar und muss als nationales Recht umgesetzt werden.
Deutschland – Gefahrstoffverordnung
Das Chemikaliengesetz (ChemG) setzt europäisches Recht national in Deutschland um. Es stellt den rechtlichen Rahmen von der Herstellung bis zur Entsorgung dar, der Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien schützt.
Die Gefahrstoffverordnung ist die allgemein verbindliche Vorschrift zur Durchführung des ChemG. Im Grundsatz konzentriert sich die Gefahrstoffverordnung primär auf den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Hierzu gehören die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung, die Betriebsanweisung sowie das Führen einer Gefahrstoffliste.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den aktuellen Stand der Technik wieder. Beim Umsetzen der technischen Regeln gilt die die Vermutungswirkung, dass die Anforderungen Gefahrstoffverordnung einhalten ist. Man ist also rechtlich auf der sicheren Seite.
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