Die 42. BimSchV, das ArbSchG, die BioStoffV sowie die anwendbaren TRBA bilden die rechtliche Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung. Die VDI 2047 und die VDI 3679 zeigen Möglichkeiten und geben Hilfen zur Umsetzung.

Gefährdungsbeurteilung – Regelwerk

Mit der 42. BImSchV sind Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme in den Fokus gerückt. Der Grund dafür ist die mögliche Emission legionellenhaltiger Aerosole und ein damit verbundenes erhöhtes Risiko einer Legionellen-Infektion.

Für die Gefährdungsbeurteilung von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern geben die 42. BimSchV, die VDI 2047, die VDI 3679, das Arbeitsschutzgesetz, die BiostoffV sowie die anwendbaren TRBA Möglichkeiten und Hilfen zur Umsetzung.

Gefährdungsbeurteilung – Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider
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Arbeitsschutz

Ein Unternehmen ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten sowie für die Minimierung möglicher Umwelteinflüsse verantwortlich. Die Durchführung, Erstellung und Weiterführung einer Gefährdungsbeurteilung (siehe z.B.: §5 ArbSchG, §4 BioStoffV, §7 BioStoffV) ist die Basis dafür.

Eine Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel Gefährdungen am Arbeitsplatz und im Weiteren für die Umwelt zu ermitteln. Daraus werden Schutz- und Präventionsmaßnahmen abgeleitet. Des Weiteren steht die Vermittlung eines hohen Sicherheitsbewusstseins im Umgang mit Biostoffen sowie die Einhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen im Vordergrund..

In der Regel beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung sieben Schritte. Diese wird durch eine hygienisch fachkundige Person, in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für den jeweiligen Arbeitsbereich und die dort anfallenden Tätigkeiten erarbeitet.

Biostoffverordnung

Die BioStoffV führt im §4 aus, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) der Arbeitgeber die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen hat.  Danach ist die Gefährdungsbeurteilung mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Neben den Gefahrstoff- und Biostofflistungen, Hygieneplänen, Wetter- und Umfeldanalysen kommt dem Maßnahmenplan – als Baustein der Gefährdungsbeurteilung – ein besondere Bedeutung zu.

VDI 2047 – Sicherstellung des hygiengerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen

Auf den Schutz Dritter vor Gefahren weist die VDI 2047 hin. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Anlage ist verpflichtet Dritte vor Gefahren zu schützen, die über das übliche Betriebsrisiko hinausgehen und nicht ohne Weiteres erkennbar und von Dritten nicht vorhersehbar sind.

Biozide – Wie wird die Verkehrsfähigkeit überprüft ?

Beim Einsatz von Bioziden in Kühlkreisläufen oder in Nassabscheider ist im Vorfeld die Verkehrsfähigkeit der Biozide zu überprüfen.

Eine Listung bei der BAuA sowie die Zulassung in der spezifischen Produkthauptgruppe 2 als Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen (PT11) muss vorliegen. BAuA-Biozidprodukte.

Teilweise sind Biozidprodukte die in Verdunstungskühlanlagen eingesetzt werden noch nicht vollständig im System der BAuA erfasst. Im Rahmen der Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen sollte die List der Biozidprodukte im Entscheidungsverfahren geprüft werden.

Wer führt die regelmäßige Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Kühltürmen durch ?

ö.b.u.v. Sachverständiger Michael Groth – Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – §14 42. BImSchV

Nehmen Sie Kontakt auf: info@groth.expert

Legionellen – Tenazität und Ausbreitung

TRBA – Technische Regeln biologische Arbeitsstoffe

Gefährdungsbeurteilung – VDI 2047, VDI 3679