Welche Prüf- und Maßnahmenwerte müssen eingehalten werden. Was passiert bei einer Überschreitung? Wie oft müssen chemische, physikalische oder mikrobiologische Kenngrößen des Nutzwassers gemessen werden? Was bedeutet der Referenzwert?

Überprüfung des hygienischen Zustands einer Verdunstungskühlanlage oder eines Nassabscheiders durch regelmäßiges Monitoring mikrobiologischer Parameter

§ 4 (2) 1, §7 (1)  Zweiwöchentlich betriebsinterne Überprüfung chemischer, physikalischer oder mikrobiologischer Kenngrößen des Nutzwassers.

§4 (2) 2.  Mindestens alle drei Monate Laboruntersuchung zur Allgemeine Koloniezahl.

§4 (2) 2. mindestens alle drei Monate Laboruntersuchung auf Legionellen.

§4 (1)  Referenzwert (bei bestehenden Anlagen) bestimmen aus den ersten sechs Laboruntersuchungen ab dem 19.08.2017. Siehe aber auch Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

§3 (5)  Das Zusatzwasser muss den hygienischen Anforderungen der 42. BImSchV entsprechen.

42.BImSchV Regelmäßige Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern

Wer kann die Gefährdungsbeurteilung durchführen ?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit können den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen (ASiG §6).

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Michael Groth – Gefährdungsbeurteilung

Wer führt die regelmäßige Überprüfung durch ?

ö.b.u.v. Sachverständiger Michael Groth – Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – §14 42. BImSchV

Gefährdungsbeurteilung – VDI 2047, VDI 3679

Fachkraft für Arbeitssicherheit – Michael Groth- Gefährdungsbeurteilung